Angesichts der immer komplexer werdenden Gesetzeslage und der Tatsache, dass sowohl die Instanzgerichte als auch der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof wöchentlich eine Vielzahl neuer Entscheidungen treffen, bietet allein eine entsprechende Spezialisierung auf wenige ausgesuchte Rechtsgebiete die Gewähr dafür, dass die Mandanten in diesen Bereichen stets auf aktuellem Stand beraten und vertreten werden. Aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst auf die Rechtsgebiete Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Pachtrecht sowie Arbeitsrecht spezialisiert.
Im Einzelnen: